Allgemeine Geschäftsbedingungen
1) Allgemeines:
Die Produktion von Bildern (gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen) erfolgt ausschließlich auf der Grundlage nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Diese Bedingungen gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Angebote, Leistungen, Aufträge und Lieferungen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend und schriftlich widersprochen wird.
2) Auftragsproduktionen:
Der Auftraggeber versichert, dass er bei Personenbildnissen und bei Aufnahmen von Objekten die Einwilligung der abgebildeten Personen und die Zustimmung der Rechtsinhaber zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Die Klärung anderer Rechte an der Aufnahme, insbesondere von Persönlichkeits-, Marken- und Designrechten, obliegt dem Auftraggeber selbst. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen, Objekte oder Kennzeichen.
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt.
Der Fotograf behält sich das Recht vor, die gesamte Zahl der Fotos, die bei dem Fotoshooting entstanden sind, zu bewerten und einer Vorauswahl zu unterziehen.
Die tatsächliche Kosten am Ende einer Produktion können mit dem Angebot leicht abweichen. Jedoch ist eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15% zu erwarten, braucht der Fotograf die Kostenerhöhungen anzuzeigen.
Wird die vorgesehene Produktionszeit wesentlich überschritten aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die zusätzliche Zeit, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
Der Fotograf ist berechtigt zur Auftragserfüllung beliebige Hilfspersonen (Assistenten, Visagistinnen, etc.) seiner Wahl einzusetzen. Der Fotograf ist bevollmächtigt, die entsprechende Verpflichtungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers einzugehen.
3) Nutzungsrechte/Urheberrecht:
Die Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten an den Fotografen.
Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Bildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetze zu. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um ur-
heberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i. S. v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
Der Fotograf ist zu einer uneingeschränkten, zeitlich und örtlich unbegrenzten Nutzung, Speicherung und Verwertung der Bilder berechtigt (Eigenwerbung).
Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Jede hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen.
Die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte unterliegt der schriftlichen Genehmigung des Fotografen. Hierfür können zusätzliche Gebühren anfallen. Dies gilt ebenso für die Weitergabe von Bildern an Buch-, Zeitungs- und Zeitschriftenverlage.
Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektro-
nische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind
nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
Die Namensnennung des Fotografen bei Veröffentlichung der Bilder ist, wenn nicht anders vereinbart, erforderlich („Foto: Concept Photography Berlin).
4) Haftung und Schadensatz:
Für Schäden haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist, sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Fotograf auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
Ist es dem Fotografen aufgrund von höher Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit) nicht möglich, den Auftrag auszuführen, verzichtet der Auftraggeber auf Schadenersatzforderungen. Sofern der Termin nicht verschoben werden kann, der Fotograf bemüht sich dringend, einen Ersatzfotografen zu stellen.
Ab dem Zeitpunkt der Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich. Gehen die Bilder zum Beispiel verloren, ist der Fotograf nicht verpflichtet die Bilder zu ersetzen.
Der Fotograf verwahrt die Negative oder digitale Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Bilder ein Jahr nach Beendigung der Produktion zu vernichten.
5) Vergütung:
Für den Auftrag wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Die Nebenkosten (Fotomaterial Vermietung, Requisiten, Reisekosten, Modellhonorare, etc.) sind auch vom Auftraggeber zu tragen (gegen Vorlage entsprechender Belege). Falls der Auftragnehmer nach der Erstellung des Angebots zusätzliche Requisiten oder Fotomaterial mieten muss, werden die damit verbundenen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Dem Auftraggeber wird jedoch im Voraus Bescheid gegeben.
Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorar-übersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).
Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht oder nicht benutzt wird.
Die fällige Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 40 (in Worten: vierzig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
Bei Stornierungen des Auftrages durch den Auftraggeber, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet:
- Absage des Fotoshootings 4 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin: 15% der vereinbarten Gesamtsumme.
- Absage des Fotoshootings 2 bis 3 Tage vor dem gebuchten Termin: 20% der vereinbarten Gesamtsumme.
- Absage des Fotoshootings 1 Tag vor dem gebuchten Termin: 30% der vereinbarten Gesamtsumme.
Kosten für Zusatzbestellungen wie z. B. Studioräume, Visagisten usw. werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr des Fotografen.
6) Statut und Gerichtsstand / Abschließendes:
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.
Nebenabreden zu diesen AGB haben nicht die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen zur Folge und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und beiderseitigen Unterzeichnung.